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27.06.2024 |

Wichtige Entscheidung des BGH am Donnerstag zum Preisrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am 27.06.2024 darüber, ob der wettbewerbsrechtliche Beseitigungsanspruch eines Verbraucherverbands (Dachverband deutscher Verbraucherzentralen), die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher umfasst. Im konkreten Fall verlangt der Verbraucherschutz von dem beklagten Unternehmen die Rückzahlung von einbehaltenen Gebühren an die betroffenen Verbraucher.  

Wir hatten bereits mit Newsletter vom 07.05.2024 darüber informiert. Abzuwarten bleibt, ob der BGH seine Entscheidung bereits am Donnerstag verkündet, oder ob er einen Verkündungstermin für die Bekanntgabe seiner Entscheidung bestimmt. Wir werden unsere Beratervertragsmandanten informieren. 

Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen


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