MENU

Anzeige: SCHNELL Finest Training SystemAnzeige: SchuppAnzeige: TruggeAnzeige: Opta DataAnzeige: Opta Data

Talk about

27.02.2023 |

SoundGuard macht es einfacher

Mit Wirkung zum 01.01.2023 hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) die Berechnungsgrundlage für die von ihr erhobenen Lizenzbeiträge geändert.

@SoundGuard

Zahlreiche Fitnessstudiobetreiber wurden bereits oder werden noch von der GEMA kontaktiert, um die für die Berechnung erforderlichen Daten zu übermitteln. Was Sie nun beachten müssen und wo für Sie Einsparpotential besteht, fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Warum brauchen Fitnessstudiobetreiber einen Lizenzvertrag mit der GEMA?

Die GEMA verwaltet als sogenannte Verwertungsgesellschaft die Nutzerrechte von über 80.000 Mitgliedern in Deutschland, darunter Komponisten, Textdichter oder Verlage. Auch international verwaltet die GEMA Musikurheberrecht und schließt Lizenzverträge über die Nutzung von Musik für die jeweiligen Rechteinhaber ab. Da die GEMA auch als Inkassounternehmen für andere Verwertungsgesellschaften auftritt, erfolgt zumeist die Abrechnung der Lizenzbeiträge für die gesamte Musiknutzung mehrerer Verwertungsgesellschaften durch die GEMA selbst.

Die GEMA bedient sich dabei einem umfangreichen Außendienst, der auch Fitnessstudios auf die Verletzung von Urheberrechten und auf die korrekte Anmeldung ihrer Musiknutzung überprüft. Dadurch, dass die GEMA Nutzungsrechte für nahezu alle Rechteinhaber wahrnimmt, existiert in der  Rechtsprechung seit langem die sogenannte GEMA-Vermutung: Es wird stets vermutet, dass die GEMA die Urheber der gespielten Musik vertritt. Der Musiknutzer muss daher nachweisen, falls er Musik spielt, dass diese nicht GEMA-pflichtig ist, es sich also ausnahmsweise um GEMA-freie Musik handelt. 

Was droht, wenn die notwendige Lizenzierung nicht vor dem Abspielen von Musik erfolgt?

Falls die Musiknutzung durch den jeweiligen Unternehmer nicht oder nicht korrekt angemeldet wird, macht die GEMA zusätzlich zu den anfallenden Lizenzbeiträgen einen Kontrollkostenzuschlag in Höhe von 100 % der Lizenzkosten geltend. Um derartige sog. Kontrollkostenzuschläge zu vermeiden, sollte unbedingt jede Musiknutzung vor der jeweiligen Nutzung angemeldet und Lizenzverträge mit der GEMA abgeschlossen werden.

Wie berechnen sich die Lizenzgebühren für Fitnessstudios?

Die GEMA berechnet die Nutzungsgebühren nicht auf Grundlage einzelner gespielter Musiktitel, sondern bietet Tarife an, die verschiedene Nutzungsarten umfassen. Bei der Berechnung des für das jeweilige Fitnessstudio passenden Nutzungstarifs legt die GEMA für unterschiedliche Nutzungsarten verschiedene Variablen zugrunde. Während der Tarif für Hintergrundbeschallung von Trainingsflächen, Umkleidekabinen und weiteren Räumlichkeiten recht simpel anhand der Raumgröße berechnet wird, gestaltet sich die Berechnung der Beiträge für Musiknutzung für die Kurse etwas schwieriger. Dabei bemisst sich der Beitrag anhand der angebotenen Kurse nach Anzahl der Kursstunden, Teilnehmer und nach dem Mitgliedsbeitrag.

Was hat sich nun geändert?

Bei der Berechnung der Lizenzgebühr für die Nutzung von Musik während der Kurse legt die GEMA nunmehr nicht mehr den brutto, sondern den netto Mitgliedsbeitrag zugrunde. Dadurch können für Ihr Unternehmen andere Berechnungskategorien einschlägig sein. Bei der Wahl des für die Berechnungsgrundlage korrekten Mitgliedsbeitrages kann ein Monatsbeitrag ohne Zusatzleistungen zu Grunde gelegt werden. Sollte es einen separat eigenständig buchbaren  Mitgliedschaftsvertrag nur für die Kursteilnahme geben (Kursvertrag), so darf dieser Beitrag für die Berechnung zu Grunde gelegt werden.

Praktische Umsetzungshilfe

Um den für Sie kostengünstigsten GEMA Nutzungstarif herauszufiltern und schon vor der Anmeldung zur Lizenzierung mögliche Einsparpotentiale erkennen und umsetzen zu können, hat die SecData GmbH die browserbasierte Software SoundGuard entwickelt. Mittels der SoundGuard können unkompliziert alle Angelegenheiten rund um die Musikwiedergabe in Ihrem Fitnessstudio langfristig erledigt werden. www.sound-guard.de

Neben der Anmeldung von Neutarifen bietet die SoundGuard auch die Optimierung bestehender Lizenzverträge an. Großer Vorteil dabei ist, dass Sie bei der Anmeldung nur die Informationen angeben, die es ermöglichen, den bestmöglichen und damit günstigsten Tarifpreis für Sie zu errechnen und anzumelden. Zudem erhalten Sie praktische Tipps zur Optimierung Ihres Lizenzbeitrages, die Sie direkt umsetzen können. 

Auch die Überprüfung von erhaltenen Mahnungen auf Plausibilität und die anschließende Geltendmachung einer etwaigen Reduktion der Forderung werden von der SoundGuard ermöglicht und mittels der Kooperationskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke Rechtsanwälte Part. mbB durchgesetzt. 

 


‹ Zurück
Werbebanner

Premiumpartner

Anzeige: Opta DataAnzeige: SchuppAnzeige: Opta DataAnzeige: SCHNELL Finest Training SystemAnzeige: Trugge

Jetzt Partner werden

© 2022 Fitness

Kontakt | Datenschutz | Impressum

Coming soon!