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23.01.2023 | Susanne Neumann

Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Was müssen Verkostungsbetriebe wissen?

©shutterstock_2205879965

Es gibt ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG2), um die Umwelt und das Klima zu schonen. Es sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee-to-go)

oder die Box für Essen (Take away- Essen). Anbieter von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Verpackung anbieten, die mehrfach genutzt werden kann (§33, §34 VerpackG2). Für kleine Betriebe gibt es andere Regeln. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2023.

 

REGELN FUR KLEINE BETRIEBE

(Weniger als fünf Beschäftigte und weniger als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche)

Befüllen der Gefäße der Kundschaft

# Die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wunsch der Kundschaft in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden.

Information für die Kundschaft

# Die Betriebe müssen auf gut sichtbaren und lesbaren Informationstafeln darauf hinweisen, dass sie Essen oder Getränke in mitgebrachte Gefäße abfüllen.

Hygiene und Verantwortlichkeiten

# Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind.

# Beim Befüllen der Gefäße müssen die geltenden Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit beachtet werden.

 

REGELN FÜR GROSSE BETRIEBE

(Mehr als fünf Beschäftigte und mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche)

Anbieten von Mehrwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, dann

muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.

# Möglichkeit 1: Der Betrieb kann eigene Mehrwegverpackungen kaufen, zum Beispiel aus Kunststoff oder Glas.

# Möglichkeit 2: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten,

das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).

 

Gleiche Chancen für Mehrweg und Einweg

# Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein.

# Für Essen und Getränke in Einwegverpackungen dürfen keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen gegeben werden.

# Auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden.

Information für die Kundschaft

# Betriebe mussen gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern oder Plakaten.

 

Rücknahme der Mehrwegverpackungen und Hygiene

# Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen.

# Es gibt Regeln (Hygienebestimmungen) für die Rücknahme, Reinigung und Ausgabe der

Becher oder Schalen. Die Regeln müssen beachtet werden.

# Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln. Schmutzige

Verpackungen dürfen nicht in die Nähe von Lebensmitteln gestellt werden.

 

*Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.


Autor

Susanne Neumann

Leitende Redakteurin #FITNESS

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