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07.04.2023 | Susanne Neumann

Kündigung per Kündigungsbutton

Viele Verträge können inzwischen auch ohne Unterschrift beendet werden. Worauf bei Kündigungen per E-Mail und Co. geachtet werden sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Das Wichtigste in Kürze:

-       Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern, Fitness-Studios und vielen anderen Unternehmen können unter anderem per E-Mail gekündigt werden – auf Briefen mit Unterschrift dürfen Anbieter nicht mehr bestehen. Das gilt für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen worden sind.

-       Seit dem 1. Juli 2022 können etliche Verträge zudem online über den sogenannten Kündigungsbutton beendet werden. Den findet man oft ganz unten auf den Internetseiten der Anbieter.

-       Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind zum Beispiel Miet- und Arbeitsverträge. Da braucht es weiterhin eine Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben.

Muss eine Kündigung immer unterschreiben werden?

Nein. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht mehr nötig, um die meisten Verträge zu beenden. Hierfür genügt in der Regel eine E-Mail. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht, können Verträge gekündigt werden.

Diese Rechtslage gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2016 abgeschlossen wurden. Mehr als eine solche Kündigung in Textform ohne Unterschrift darf das Unternehmen vom Vertragspartner nicht mehr verlangen. Auf entsprechende Klauseln darf es sich nicht mehr berufen, weil sie unwirksam sind.

Wie wird der Kündigungsbutton genutzt?

Seit dem 1. Juli 2022 können viele Verträge auch online über den Kündigungsbutton beendet werden. Unternehmen müssen für sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können, auch die Möglichkeit anbieten, online zu kündigen, etwa für Abos oder Leasingverträge. Hierdurch soll ein Gleichklang zwischen Vertragsschluss und Vertragsbeendigung hergestellt werden.

Davon erfasst sind sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen. Der Vertrag, der gekündigt werden soll, kann, muss aber nicht, online geschlossen worden sein. Es reicht aus, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung den Vertragsabschluss auch online anbietet.

Die gesetzlichen Anforderungen an den Kündigungsbutton sind:

-       Eine deutlich gestaltete Schaltfläche,

-       die eindeutige Bezeichnung der Schaltfläche mit "Verträge hier kündigen",

-       eine Bestätigungsseite, um notwendige Angaben zu machen,

-       eine eindeutig bezeichnete Bestätigungsschaltfläche mit "jetzt kündigen".

Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Der Kunde muss sich also nicht vorab auf der Webseite anmelden. Viele Anbieter haben ganz unten auf ihrer Internetseite einen entsprechenden Link – nicht im Kundencenter. Dort darf der Kündigungsbutton gar nicht platziert werden, denn er muss ohne Login zugänglich sein. Stattdessen gibt es dort oft so genannte Kündigungsvormerkungen. Damit lösen Sie keine wirksame Kündigung aus!

Zurück zum Kündigungsbutton: Gibt der Kunde keinen Kündigungszeitpunkt an, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt. Es wird zudem vermutet, dass die Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugeht, sobald die Bestätigungsschaltfläche angeklickt wurde. Der Unternehmer muss den Eingang der Kündigung sofort bestätigen. In der Regel bekommt der Kunde eine automatische Eingangsbestätigung.

Wichtige Verträge, die weiterhin nicht per E-Mail gekündigt werden können, sind:

-       notariell beurkundete Verträge

-       Mietverträge

-       Arbeitsverträge

Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind:

-       Verträge, für deren Kündigung aus gesetzlicher Sicht ausschließlich einer strengeren Form als die Textform vorgesehen ist und

-       Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen oder Verträge über Finanzdienstleistungen. Darunter fallen auch Verträge über Versicherungen.

Der Kündigungsbutton macht es viel einfacher und sicherer, Verträge zu beenden.

Quelle: Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz 

Studiosoftware Anbieter Magicline hat es vorbildlich gelöst und erklärt wie folgt:

Um Verbrauchern die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen im elektronischen Geschäftsverkehr zu erleichtern, hat der Gesetzgeber, basierend auf Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes für faire Verbraucherverträge (Bundesgesetzblatt I 2021, Nr. 53, S. 3433), einen neuen Paragrafen § 312k in das BGB eingeführt. Demnach muss eine Vertragskündigung online auch für Mitglieder ohne registrierten Benutzeraccount möglich sein. Die Umsetzung der Anforderungen muss bis zum 1. Juli 2022 erfolgen.

Hintergrund: Während sich online Verträge meist ohne große Schwierigkeiten abschließen lassen, ist eine Kündigung oft gar nicht oder nur erschwert möglich. Mit der Neuregelung verpflichtet der Gesetzgeber alle Anbieter bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen eine sogenannte „Kündigungsschaltfläche“ anzubieten.

Für die Magicline wurde eine Lösung entwickelt, sodass Mitglieder ab sofort Verträge online auch ohne vorherige Registrierung kündigen können. Die Umsetzung besteht aus zwei Komponenten, der Kündigungsschaltfläche und der Webseite zur Kündigung.

Kündigungsschaltfläche

Die Kündigungsschaltfläche „Vertrag jetzt kündigen“ zeigen wir sowohl auf MySports als auch auf den Magicline Webseiten an. Eine Einbindung auf individuell gestalteten Seiten (Connect API) muss durch das jeweilige Studio selbst veranlasst werden.

MySports: Unter dem Menüpunkt „Verträge“ findet sich der Kündigungsbutton unterhalb der angezeigten Verträge.

Magicline Webseiten: Bei den Studioseiten haben wir die Schaltfläche auf den Seiten mit den Vertragsangeboten unterhalb der angezeigten Verträge positioniert. Bei den Angebotsseiten findet sich die Schaltfläche ebenfalls unterhalb der dargestellten Verträge

Unabhängig davon, wo die Schaltfläche zur Online-Kündigung angezeigt wird, ist das „Linkziel“ immer identisch: Eine bewusst neutral gestaltete Seite zur Kündigung bestehender Verträge ohne vorherige Registrierung. Quelle: support.magicline.com

 


Autor

Susanne Neumann

Leitende Redakteurin #FITNESS

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