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21.09.2022 | Susanne Neumann

Krankenkassen, CyberFitnessPRO und der §20

Kann ein Studiobetreiber mit dem Angebot von § 20-Kursen einen finanziellen Mehrwert generieren?

Immer wieder mal wird propagiert, dass ein Studiobetreiber mit dem Angebot von § 20-Kursen einen finanziellen Mehrwert generieren kann und die Chance hat, Schnupperkunden zu Vollmitgliedern zu wandeln. Ist das so oder hinken wir hier einer Mär hinterher, die sich mittlerweile ganz anders weiterentwickelt hat?

Krankenkassen subventionieren und unterstützen breit gefächert Präventionskurse, das ist nichts Neues. Aber wie wird das Angebot angenommen und kann dies mitunter ein Dorn im Auge eines Studiobetreibers sein? Nach wie vor dürfen Krankenkassen gesetzlich keine Studiobeiträge finanzieren. Im Rahmen des § 20 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) bietet zum Beispiel die AOK ein eigenes Kursprogramm mit rund 2.200 Kursen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein an.

Hierbei geht es um circa 750 Kurse pro Jahr, die in Kooperation mit Fitnessstudios durchgeführt werden. Dabei gilt für das Kassenmitglied die Regelung: Übernommen werden zwei Kurse pro Jahr mit einer Erstattung von 80 Prozent bis 250 Euro bei zertifizierten Kursen. Die AOK-eigenen Kurse werden für AOK-Versicherte zu 100 Prozent übernommen.

Boom durch Lockdown

Die Corona-Pandemie hat aufgrund zeitweiser geschlossener Fitnessstudios einen Boom bei den Online-Kursen ausgelöst. In Westfalen-Lippe haben im Jahr 2021 rund 6.500 AOK-Versicherte an Online-Kursen zu den Themen gesunde Ernährung, Bewegung, Nichtrauchen und Entspannung teilgenommen. Etwa 60 Prozent interessierten sich für die Bewegungskurse rund um Sport und Fitness. Ein Anteil von etwa 20 Prozent der Kursteilnehmer entschied sich für Ernährungskurse, und Kurse zum Thema Entspannung und innere Balance wurden ebenfalls von rund 20 Prozent genutzt.

„Zu Beginn der Pandemie haben wir den Schalter schnell umgelegt und Angebote im digitalen Bereich aufgebaut und bereits bestehende erweitert“, sagt Tom Ackermann, Vorstandschef der AOK NordWest. Und diese wurden gut angenommen, denn die internetbasierten Programme bieten 100 Prozent Flexibilität und die notwendige „personelle“ Sicherheit. Der Trainer ist immer bereit – zu jeder Zeit und auch am Wochenende. Bei den AOK-liveonline-Kursen stehen die Teilnehmer zu festen Kurszeiten im Livekontakt. Hierzu werden ein PC mit Internetzugang sowie ein PC-Headset benötigt.

CyberFitness 

Das Unternehmen CyberFitness mit seinem Produkt „virtueller Kurs“ ist in der Fitness-Branche gut bekannt. Immer wieder wurde kontrovers diskutiert, ob man mit dem virtuellen Angebot den Presentern den Job wegnimmt. In der aktuellen Phase des Fachkräftemangels bekommt ein Cyber-Angebot nochmals eine andere Komponente. Warum nicht mehrgleisig fahren und dem Kunden beide Varianten bieten? Zum Beispiel in der Highscore-Time den realen Kurs-Instruktor und in den Nischenzeiten das virtuelle Programm. Somit kann das Kursangebot nach wie vor in üppiger Vielfalt angeboten werden. 

Cyberprävention

Die BARMER und die AOK NordWest unterhalten eine florierende Kooperation mit dem Online-Kursanbieter CyberFitness. Für Versicherte stellt CyberFitness mit der Teilnahme an einem CyberFitness-Präventionskurs (der geht in der Regel über acht Wochen) für ein halbes Jahr kostenlos den Premium Online-Fitnessclub mit vielen Angeboten und Funktionen zur Verfügung. Die Online-Präventionskurse sind nach § 20 SGB V von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert. Die Teilnahmebescheinigungen für die Kursteilnehmer werden nach erfolgreichem Abschluss des Programms von CyberFitness ausgestellt und automatisch via E-Mail versendet. Auffällig ist auch, dass die Teilnahme an den Online-Kursen im Rahmen der Kooperation mit dem Kursanbieter CyberFitness bei den Kursangeboten in den letzten beiden Jahren um nahezu 200 Prozent gestiegen ist.

CyberFitnessPRO und § 20 im Studio als Addon

CyberFitnessPRO stattet Studios in erster Linie mit einem Streaming-Angebot und der notwendigen Technik aus, sodass zum Beispiel Moves-Räume digitalisiert sind. Natürlich kann man auch die qualitätsgesicherten, mehrwöchigen Präventionskurse vor Ort im Fitnessstudio umsetzen. Alle nötigen Zertifikate für die Erstattung der Kursgebühr durch die Krankenkassen liegen bei CyberFitness – Studiobetreiber können somit die Kurse problemlos anbieten. 

Eine Überlegung wert

Im Laufe des Jahres wird CyberFitness sein Angebot mit elf zertifizierten Online-Präventionskursen als größter Anbieter Deutschlands weiter ausbauen. Warum nicht einen neuen Blick auf den Mehrwert der § 20-Kurse legen? Gerade weil die letzten Jahre das Angebot an Fitnessmöglichkeiten im Online- oder Outdoor-Sektor erweitert haben, bleibt zu bedenken, dass es keinen kompletten Schritt zurück geben wird. Wer als Studiobetreiber ein breites Angebot hat, wird erfolgreich sein. #


Autor

Susanne Neumann

Leitende Redakteurin #FITNESS

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