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30.07.2025 | Susanne Neumann

Krankenkassen als Sponsor?

Wie verhält es sich mit Kosten für das Fitness-Studio und Fitness-Tracker?

Gesundheit, Fitness und körperliche Aktivität – Die Krankenkassen haben ein großes Interesse daran, dass ihre Versicherten gesund und vital bleiben. Was könnte naheliegender sein, als beispielsweise den häufigen Besuch eines Fitness-Studios zu unterstützen, etwa durch eine finanzielle Zuwendung. Zahlreiche Fitnesscenter stellen heutzutage nicht nur die herkömmlichen Trainingsgeräte zur Verfügung, sondern auch eine Vielzahl von Zusatzangeboten wie zertifizierte Kurse, Yoga, Pilates und verschiedene Wellness-Dienstleistungen. In der Regel bewegen sich die monatlichen Kosten für die Studios zwischen etwa 20 und maximal 100 Euro. In der Regel wird ein Vertrag für einen oder zwei Jahre abgeschlossen. Einige Studios offerieren stattdessen monatliche Optionen.

Nützlich sind auch die sogenannten Fitness-Tracker, die als leichte Armbänder fungieren und Schritte zählen, den Herzschlag überwachen sowie den Kalorienverbrauch berechnen. Diese Fitnessarmbänder sind dazu gedacht, den Nutzer zu einer aktiveren Lebensweise zu motivieren. Die Preise variieren je nach Dienstleister und liegen ungefähr zwischen 40 und 200 Euro.

Eine höhere Fitness bedeutet gleichzeitig größere Einsparungen – diese Überlegung erscheint durchaus ansprechend. Den gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch strikte Vorgaben auferlegt, wenn es um die Themen Fitnessstudio und Fitnessarmband geht.

Krankenkasse und Fitness: Übernimmt die gesetzliche Versicherung die Kosten für Fitnessstudios und Fitnesstracker?

In Deutschland ist es gegenwärtig nicht vorgesehen, dass gesetzliche Krankenkassen die Mitgliedsbeiträge für Fitness-Studios übernehmen oder bezuschussen. Das Gleiche trifft auf den Erwerb eines Fitness-Trackers zu. Die Krankenkassen sind auch in diesem Fall nicht berechtigt, die Ausgaben direkt zu übernehmen (dies ist zumindest umstritten – während einige regionale Krankenkassen den Erwerb eines Fitnessarmbands unterstützen, tun dies die bundesunmittelbaren Krankenkassen unter der Aufsicht des Bundesverwaltungsamts in der Regel nicht).

Die Krankenkassen unterstützen jedoch manchmal indirekt den Besuch eines Fitnessstudios, beispielsweise durch ein Bonusprogramm. Personen, die einen Nachweis über ihre Mitgliedschaft im Studio erbringen, bekommen entweder Prämienpunkte oder eine finanzielle Vergütung. Obwohl die Summen relativ niedrig sind, erweisen sie sich in Verbindung mit weiteren Bonusangeboten als vorteilhaft. Darüber hinaus gewähren gesetzliche Krankenkassen finanzielle Zuschüsse für Präventionskurse (vgl. Paragraph 20, SGB V). In zahlreichen Fitnessstudios werden entsprechende Kurse angeboten, und die Teilnahme ist nicht zwingend an eine Mitgliedschaft gebunden. Bitte beachten Sie, dass die Kurse bestimmte Anforderungen an die Qualität erfüllen müssen. Es wird geraten, sich im Voraus bei der Krankenkasse zu erkundigen.

Eine weitere Form der indirekten Mitwirkung stellt die Zusammenarbeit dar. Die Krankenkasse arbeitet mit ausgewählten Fitnessstudios und -ketten zusammen, die den Mitgliedern der Kasse verschiedene Vergünstigungen oder ein kostenloses Probetraining (zum Beispiel für eine Woche) anbieten.


Autor

Susanne Neumann

Leitende Redakteurin #FITNESS

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